Versickerungsanlagen Planung und Bemessung
Auch für die Leistung Planung und Bemessung von Versickerungsanlagen sind wir Ihr kompetenter Partner! Wenn das Regenwasser nicht toxisch belastet ist und niemandem schadet, muss es bei Neubauten versickern. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn bereits die Versiegelung der Bauchfläche stattgefunden hat, Boden oder Grundwasser verschmutzt werden oder die Bodenart sich nicht für die Versickerung eignet.
Es ist ohnehin vernünftiger, das Regenwasser der Dach- und Hofflächen dort versickern zu lassen, wo es anfällt: auf dem Grundstück.
Dadurch ergeben sich viele Vorteile:
- Das Grundwasser wird angereichert, die Grundwasserneubildung nimmt zu.
- Das Wasser verbessert das Pflanzenwachstum.
- Durch eine höhere Verdunstung wird die Luftfeuchtigkeit erhöht, was gerade an heißen Tagen das Kleinklima deutlich verbessert.
- Die Kläranlagen werden entlastet.
- Bei kleinen Niederschlägen werden Entlastungen an Regenüberläufen vermieden, bei denen andernfalls verschmutztes Wasser in Bäche und Flüsse gelangt.
- Die Hochwassergefahr sinkt, weil der Abfluss in Bäche und Flüsse gleichmäßiger wird.
- Insgesamt werden viele unnötige Kosten vermieden.
Was müssen Sie über die Versickerungsmethoden wissen?
Bei der Planung und dem Betrieb einer Versickerungsanlage sind die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) zu berücksichtigen. Verantwortlich für die Planung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Versickerungsanlage bleiben Sie als Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte des Grundstücks.
Versickerungsanlagen sollten halbjährlich vom Betreiber kontrolliert und größere Stoffanreicherungen, z. B. im Herbst bei Laubfall, entfernt werden. Bei Versickerungsanlagen lässt sich grundsätzlich zwischen flächenhaften und punktförmigen Systemen unterscheiden. In allen Fällen der Versickerung gilt, dass das Schutzpotential der belebten Bodenzone (Mutterboden) vorrangig genutzt werden soll. Hierbei wird die biologische Aktivität des „Mutterbodens“ genutzt, um die Schmutzfracht des Niederschlagswassers zu eliminieren.
Versickerungsanlagen atv 138: Planung und Bemessung
Planung, Bemessung und Ausführung einer Versickerungsanlage werden durch die DWA A-138 geregelt. Demnach müssen Versickerungsanlagen nach den örtlichen Starkniederschlagswerten (z. B. KOSTRA-Daten) bemessen werden. In der Regel wird bei dezentralen Anlagen eine 5-jährige Überschreitungshäufigkeit, n=0,2/a, gefordert. Dies entspricht einem Regenereignis, welches, statistisch betrachtet, alle 5 Jahre vorkommt.
Bei Mulden-Rigolen-Systemen kann die Mulde mit einjähriger Überschreitungshäufigkeit, n=1/a, bemessen werden, wenn ein Mulden-Notüberlauf existiert. Neben den Starkniederschlagswerten sind auch der Durchlässigkeitswert des Bodens (Kf-Wert m/s) sowie die angeschlossene Fläche (m²) und der Abflussbeiwert bei der Bemessung der Versickerungsanlage zu berücksichtigen.
Versickerung von Niederschlagswasser
Auf Basis des Arbeitsblattes „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ realisieren wir inzwischen seit über sieben Jahren die Berechnung von Versickerungsanlagen. Wir beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser. Weiterhin zeigen wir Ihnen die rechtlichen und technischen Aspekte der Versickerung auf.
Im Rahmen unserer Ingenieurleistung bemessen wir die Versickerungsanlagen und helfen Ihnen bei der Gestaltung dieser. Berücksichtigt werden qualitative und quantitative Planungsgrundsätze. Wir stellen Ihnen die für Sie relevanten Versickerungskonzepte vor. Außerdem beraten wir zu Bau, Betrieb, Umsetzung und zu den Kosten von Versickerungsanlagen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der vorschriftsgemäßen Planung und Bemessung von Versickerungsanlagen. Wenn Sie diesbezüglich Bedarf haben, können Sie sich an unser Unternehmen wenden.